1 Anwendungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die Veranstaltung von Segway-Touren. Im Folgenden sind „Teilnehmer“ solche Kunden, die an Segway-Touren teilnehmen.
(2) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese AGB in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Veranstaltung von Segway-Touren mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2 Vertragsschluss, Stornierung und Umbuchung
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Buchung durch den Kunden kann in schriftlicher Form (E-mail), telefonisch, online oder persönlich erfolgen. Die Buchung gilt als verbindliches Vertragsangebot.
(2) Stornokosten
bis zu 15 Tage vor Tourbeginn kostenfrei
ab 14 Tage vor Tourbeginn 25% der Tourkosten
ab 7 Tage vor Tourbeginn 50% der Tourkosten
ab 1 Tag vor Tourbeginn 100% der Tourkosten
(4) Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin werden 100% des Tourpreises als Stornogebühr in Rechnung gestellt bzw. einbehalten.
(5) Muss eine bereits gestartete Tour wegen Regens abgebrochen werden, wird der Tourpreis nur refundiert, wenn dies in der ersten Hälfte der Tour erfolgt (bis 45 Minuten ab Tourtermin). Danach gilt die Tour als absolviert.
(6) Es besteht die Möglichkeit bei der Buchung eine Stornierungsversicherung von 9,90€/Person abzuschließen.
3 Preise, Zahlung
(1) Die Preise und Konditionen sind der Preisliste zu entnehmen.
(2) Die Tour ist in der Regel im Voraus zu bezahlen.
Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserhalt fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
4 Einweisung
(1) Vor Übergabe des Segways wird der Kunde durch das Personal von MÜHLVIERTLER ALM SCHWEBEN MAS in die Funktionsweise und Nutzung des Fahrzeugs eingewiesen.
5 Persönliche Voraussetzungen von Kunden und Fahrern
(1) Das Mindestalter beträgt 10 Jahre. Personen unter 18 Jahren ist der Betrieb des Segway nur in Begleitung von Erwachsenen erlaubt. Darüber hinaus muss jeder Kunde oder Fahrer alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
– Mindestens 45 kg, höchstens 115 kg wiegen,
– Einen Helm und festes Schuhwerk tragen.
(2) Kunden oder Fahrer können von der Benutzung des Segways oder von der Teilnahme an oder Fortsetzung der Tour ausgeschlossen werden, wenn sie aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Fähigkeiten zur Führung eines Segways ungeeignet sind. Ungeeignet sind insbesondere Personen, die
– alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss anderer bewusstseinsverändernder Mittel (Drogen, Medikamente) stehen;
– körperliche oder geistige Behinderungen haben, welche eine sichere Benutzung eines Segway beeinträchtigen;
– auch nach Einweisung (§ 4) durch unser Personal nicht in der Lage sind, einen Segway sicher zu bedienen;
– sich im Straßenverkehr aggressiv verhalten;
– bei der Benutzung eines Segways keinen Helm oder kein festes Schuhwerk tragen;
– Anordnungen unseres Personals wiederholt keine Folge leisten.
6 Berechtigte Fahrer
(1) Zur Führung eines Segways ist nur berechtigt, wer die in § 5 I genannten persönlichen Voraussetzungen erfüllt und nicht ungeeignet im Sinne des § 5 II Satz 2 ist.
(2) Bei Teilnahme an einer Segway-Tour darf das Fahrzeug nur von demjenigen Teilnehmer geführt werden, dem das Fahrzeug überlassen wurde.
Bei Nichtbeachtung dieses Verbotes haftet der Teilnehmer für alle daraus resultierenden Schäden. Für Dritte übernimmt MÜHLVIERTLER ALM SCHWEBEN MAS keinerlei Haftung!
7 Nutzung des Fahrzeugs
(1) Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, zu beachten.
(2) Bei Teilnahme an einer Segway-Tour hat der Kunde den Anweisungen unseres Personals strikt Folge zu leisten. Insbesondere muss der Kunde unserem Personal gestatten, die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu drosseln, wenn und soweit dies unserem Personal aufgrund der Fahrweise des Kunden oder aufgrund der Verkehrs- oder Straßenverhältnisse erforderlich erscheint.
8 Rückgabe des Fahrzeugs
(1) Nach Ablauf der Segway-Tour ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug an uns zurückzugeben.
9 Pflichten des Fahrers bei Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schäden
(1) Im Schadensfall aufgrund Unfall, Diebstahl oder aufgrund sonstiger Schäden ist der Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Insbesondere muss der Fahrer
– sofort die Polizei hinzuziehen, und zwar auch bei geringfügigen Schäden oder bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter,
– bei Diebstahl Anzeige erstatten,
– Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notieren und eine Skizze vom Ort des Schadensfalles anfertigen.
Der Fahrer darf außerdem kein Schuldanerkenntnis abgeben und sich so lange nicht vom Ort des Schadensfalles entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist.
(2) Der Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich dem Tourveranstalter anzuzeigen. Polizeibescheinigungen sind beizufügen. Der Fahrer ist außerdem verpflichtet, uns bei der Bearbeitung des Schadensfalles zu unterstützen, insbesondere jede Auskunft zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadensfalles erforderlich ist.
(3) Der Fahrer hat die Möglichkeit bei der Buchung oder vor Antritt der Tour eine Schadensversicherung in Höhe von 14,90€/Fahrer abzuschließen. Dies beinhaltet Schäden bis zu einer Höhe von 9.000€.
10 Absage, Abbruch und Unterbrechung von Segway-Touren
(1) Kann eine Segway-Tour aufgrund schlechten Wetters oder anderer, von uns nicht zu vertretender Ereignisse nicht durchgeführt werden, so sagt MÜHLVIERTLER ALM SCHWEBEN MAS die Tour ab. In diesem Fall erhält der Kunde den von ihm gezahlten Betrag zurückerstattet.
(2) Der Kunde kann die Tour jederzeit abbrechen. Bricht der Kunde während der Einweisung die Tour ab, so berechnen wir 50 % der Teilnahmegebühr als Schadenspauschale und erstatten die verbleibenden 50 %. Dasselbe gilt, wenn der Kunde vor Beginn der Tour nach § 5 II ausgeschlossen wird oder nicht an der Tour teilnimmt. Dem Kunden bleibt in diesen Fällen der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Bricht der Kunde nach Beginn der Tour ab, so erhält er keine Erstattung.
(3) Auf Anweisung unseres Personals kann eine Tour abgebrochen werden, insbesondere bei plötzlichem Auftreten von schlechtem Wetter, bei Verletzungen von Kunden oder wegen anderer wichtiger Gründe. In diesem Fall erhält der Kunde
den von ihm gezahlten Betrag zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Tour bereits eine Stunde angedauert hat oder der Kunde gemäß Punkt 5 II von der Fortsetzung der Tour ausgeschlossen wird. Beim Abbruch wegen Ausschlusses gemäß Punkt 5 II hat der Kunde außerdem die Kosten für den Rücktransport des Kunden und des Fahrzeugs zu bezahlen.
(4) Unterbrechungen der Tour von insgesamt mindestens 15 Minuten Dauer werden direkt im Anschluss an die reguläre Tourdauer ausgeglichen, es sei denn, die noch verbleibende Fahrzeit beträgt mindestens eine Stunde. Als „Unterbrechung“ im Sinne des Satzes 1 gelten nur Pausen, die mindestens fünf Minuten andauern.
11 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für den durch ihn gesteuerten SEGWAY und die hierdurch verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen, oder dadurch entstehen, dass Anweisungen nicht beachtet oder befolgt werden, übernimmt MÜHLVIERTLER ALM SCHWEBEN MAS keine Haftung.
(2) Der SEGWAY ist Haftpflichtversichert.
Die Haftung für Dritte ist ausgeschlossen.
12 Haftung
(1) MÜHLVIERTLER ALM SCHWEBEN MAS übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der SEGWAY oder durch einen Tourteilnehmer entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch MÜHLVIERTLER ALM SCHWEBEN MAS oder deren Personals grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch den Tourveranstalter verschuldet sind.
Eine Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung oder sonstige mittelbare Schäden etc. sind in jedem Fall ausgeschlossen.
(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13 Empfohlene Ausrüstung
– Bequeme, feste Schuhe, keine hohen Absätze.
– Der Jahreszeit / Witterung angepasste Kleidung (im Winter evtl. auch Schal und griffige Handschuhe).
– Wertgegenstände (z.B. Kamera, Handy, Geldbörse, Schlüssel etc.) bzw. Kleingepäck (z.B. leichte Handtasche, leichte Jacke) können in der am Segway montierten Fronttasche verstaut werden.
14 GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von MÜHLVIERTLER ALM SCHWEBEN MAS. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen des Bestellers oder Geschäftspartners sowie mündliche Nebenabsprachen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von MÜHLVIERTLER ALM SCHWEBEN MAS bestätigt wurden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so gelten dennoch die übrigen Bestimmungen als vereinbart. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) verpflichten sich die Vertragspartner, jene gesetzlich zulässige Bestimmung als wirksam vereinbart zu betrachten, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglich vereinbarten Bestimmung am nächsten kommen. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig.
Für alle Ansprüche, die dem Veranstalter gegenüber aus der Benutzung des Segways geltend gemacht werden, ist – soweit zulässig – ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Freistadt unter Anwendung österreichischen Rechts zuständig.
15 Datenschutz
MÜHLVIERTLER ALM SCHWEBEN MAS ist berechtigt, Daten über den Kunden, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern. Diese Daten werden ausschließlich intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.